ZUZAHLUNG / KOSTENÜBERNAHME 

Gesetzlich versicherte Patienten ab 18 Jahre haben – sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind – eine Zuzahlung in Höhe von 10€ pro Verordnung zuzüglich 10 % des Rezeptwertes an den Leistungserbringer zu zahlen. Vollendet der Patient während einer Behandlungsserie sein 18. Lebensjahr, sind von den noch verbliebenen Behandlungen 10 % Zuzahlung zu leisten. Die Physiotherapiepraxis handelt diesbezüglich als Inkassostelle für Ihre Krankenkasse. Der Betrag ist vor der ersten, jedoch spätestens zur zweiten Behandlung zu bezahlen.


Privatversicherten und beihilfeberechtigten Patienten empfehlen wir, die Höhe der Kostenübernahme mit ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle zu klären. Die Kosten für die Erbringung der physiotherapeutischen Leistung werden entsprechend der Honorarvereinbarung in Rechnung gestellt.