BEHANDLUNGSABLAUF

Die erste Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung erfolgen.
Bei einer Behandlungsserie darf die Unterbrechung in der Regel nicht länger als 14 Tage dauern.

In der Behandlungszeit sind folgende Punkte inbegriffen
  • der Patient zieht sich aus und an
  • lückenlose Dokumentation der Behandlung
  • Vorbereitung des Behandlungsraumes für den nächsten Patienten
  • Abstimmung weiterer Termine
  • Entrichtung der gesetzlich festgelegten Zuzahlung

Bei Verspätung ihrerseits, wir die Behandlungszeit entsprechend reduziert wir bitten um Verständnis. Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wir müssten Ihnen ansonsten die Kosten für den uns dadurch entstandenen Schaden privat in Rechnung stellen.